Beschwerde 21 – Deutscher Presserat am 30.01.2023 über FAZ, DER SPIEGEL und SUEDDEUTSCHE wegen EXXON-Studie

21.
BESCHWERDE beim deutschen Presserat vom 30.01.2023 über Artikel von FAZ, DER SPIEGEL und SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG im Januar 2023 über angeblich verheimlichte Klimawandel-Studien der Firma EXXON aus 1977 bis 2003.

30.01.2023
(01.12.2025)
Presse-Artikel von DER SPIEGEL, SUEDDEUTSCHE und FAZ, die wegen Beanstandung beim deutschen Presserat eingereicht wurden:
DER SPIEGEL, #3, 14.01.2023, Seite 92, «Sargnagel für den Ölkonzern?» von Philip Bethge.
Süddeutsche Zeitung, 20.01.2023, Seite 9, «Denn Sie wussten, was Sie tun» von Felix Stephan.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2023, Seite 9, «Der blinde Fleck in der Klimadebatte muss weg» von Antje Boetius.
30.01.2023
(01.12.2025)
15-seitige Beschwerde-Schrift vom 30.01.2023 an Deutschen Presserat  (Absenderadresse anonymisiert), Größe: 6 MB
30.01.2023
bzw.
15.02.2023
(01.12.2025)
Eingangsbestätigung des Deutschen Presserats:
Online-Eingangsbestätigung am 30.01.2023
Eingangsbestätigung vom 15.02.2023 (aber erst am 30.03.2023 per Mail zur Kenntnis genommen)
(Adresse und Unterschrift anonymisiert)
04.05.2023
(01.12.2025)
Der Referent beim Deutschen Presserat, Jens Radulovic, lehnt die Beschwerde ab, indem er behauptet, die EXXON-Studie von S. Rahmstorf et. al. wäre von einem «renommierten Wissenschaftsjournal» eine «kritisch-begutachtete» Studie und deshalb hätten sich DER SPIEGEL, SUEDDEUTSCHE und FAZ auf die Richtigkeit der Studie verlassen können müssen:
Dt. Presserat vom 04.05.2023, DER SPIEGEL
Dt. Presserat vom 04.05.2023, SUEDDEUTSCHE
Dt. Presserat vom 04.05.2023, FAZ
(Alle drei Begründungstexte wortgleich,
Adresse und Unterschrift jeweils anonymisiert)
11.05.2023
(01.12.2025)
Jeweils EINSPRUCH fristgemäss nach § 5 Abs. 3 der Beschwerdeordnung (BO) gegen die Zurückweisung durch den Referenten Jens Radulovic vom 04.05.2023 am   11.05.2023 eingereicht.

Einspruch nach § 5 Abs. 3 der BO vom 11.05.2023, 
DER SPIEGEL
Einspruch nach § 5 Abs. 3 der BO vom 11.05.2023,
SUEDDEUTSCHE

Einspruch nach § 5 Abs. 3 der BO vom 11.05.2023, FAZ

17.05.2023
(01.12.2025)
Termin-Festlegung für Bearbeitung der Beschwerde im Beschwerdeausschusses 1
für den 13.06.2023  (Adresse und Unterschrift anonymisiert)
25.05.2023
(01.12.2025)
Beschwerde (6 Seiten) wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 9 der Beschwerdeordnung gegen Hans-Martin Tillack
27.06.2023
(01.12.2025)
Der Deutsche Presserat bewertet in der Sitzung am 13.06.2023 die Kritikpunkte an der journalistischen Berichterstattung über die Rahmstorf et al.-Studie über EXXON eigenständig NICHT, sondern beruft sich auf die Auffassung [des Referenten Jens Radulovic] der Vorprüfung und lehnt die Beschwerde ab.
Die Besorgnis der Befangenheit wird ebenfalls ohne genauere Begründungen abgelehnt.

Trotzdem schreibt der dt. Presserat am 27.06.2023:
«Die Gründe hierfür können Sie der beiliegenden Entscheidung entnehmen.»
Konkrete Gründe werden aber in der jeweiligen Entscheidung vom 13.06.2025 bzw. 27.06.2025 des «Deutschen Presserates» nicht genannt, sondern der D.P. zitiert nur die Kritikpunkte aus der KMH-Beschwerde, um sie dann ohne Begründung als «unbegründet» abzulehnen.Schriftliche Entscheidungen vom 27.06.2025
der Sitzung des DP vom 13.06.2023 (jeweils 4 Seiten):

«Deutscher Presserat» entscheidet über «DER SPIEGEL»
«Deutscher Presserat» entscheidet über die «SUEDDEUTSCHE»
«Deutscher Presserat» entscheidet über die  «FAZ»(Adresse und Unterschrift anonymisiert und gelb-Markierung im Text durch KMH)
01.12.2025 Kritiklose und Zuschauer-täuschende TV-Berichte über die Rahmstorf et al. EXXON-Studie, in denen die Globaltemperaturumrechnung von «FAHRENHEIT» auf «CELSIUS» ebenfalls verschwiegen wurde:
(Falls kein Stream-Link verfügbar:
archivierte Video-Nachweise auf Anfrage)DAS ERSTE (NDR), «Reschke Fernsehen», Folge 6,  01.06.2023
«Der Kampf ums Klima: Wie uns die Öl-Industrie belügt»

DAS ERSTE (WDR) «MONITOR» 10.08.2023,  21:45 Uhr

Klimakatastrophe – Konzerne vor Gericht (ca. ab Minute 26:50)
Tagesschau.de-Artikel vom 10.08.2023[Bei weiteren Hinweisen wird diese Liste ergänzt]
  Aktualisierungen sind noch jederzeit möglich !!
Fragen? und/oder Hinweise? Bitte Mail an info@klimamanifest.ch
Ergänzende Infos und Kommentarmöglichkeit auch in der Youtube-Community
und/oder über TWITTER oder TELEGRAM1 und TELEGRAM2

 

Zurück zur Beschwerdenauflistung

WICHTIG / GRUNDSÄTZLICHES:
Berücksichtigen Sie bitte, dass unsere Argumentation in den (Rundfunkrat-)Beschwerden im Haupt-Kern auf den Behauptungen basiert, die die offizielle Klima(folgen)forschung vor über 30 Jahren selbst verwendet hatte, um die Gefährlichkeit der Erderwärmung zu begründen. Es wurde damals in den Jahren 1988 bis 1994 z.B. von der wissenschaftlichen Enquete-Kommission beim Deutschen Bundestag behauptet, es gäbe einen natürlichen Treibhauseffekt, der eine Gleichgewichtstemperatur von global 15°C bewirken würde und die Gefährlichkeit der Erderwärmung daran zu erkennen sei, wieviel jeweils die aktuelle Globaltemperatur diesen natürlichen Treibhauseffekt von 15°C überschreiten würde. Diese stichhaltige Begründung konnte auch im Februar 2018 der Klimafolgenforscher Stefan Rahmstorf nicht entkräften. Diese Begründung ist auch bis heute in deutschen Schulbüchern zu finden und u.a. sogar auch im Buch „DER KLIMAWANDEL“ von Hans J. Schellnhuber und Stefan Rahmstorf und auch in Fachbüchern von Mojib Latif. Eine globale Energiebilanz-Gleichgewichtstemperatur von angeblich 15°C wird auch im aktuell-letzten wissenschaftlichen (6.) IPCC-Weltklimabericht 2021 behauptet. Bei Notwendigkeit können wir noch mehr Nachweise für diese Argumentation liefern, die Sie aber auch selbst im umfangreichen Blogtext über „Sven Plöger“ recherchieren können…

…Und auch noch mehr Motive und Hintergründe in diesem 25-minütigen Video:

 

Wichtige, im Video genannte Nachweislinks finden Sie in der Infobox zum Video

Letztmalig optimiert/ergänzt am Sonntag, 30. November 2025, 23:53 by Klimamanifest

Kommentar Disclaimer (Stand: 15.09.2025)

Klimamanifest-von-Heiligenroth 

Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:

  1. Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
  2. Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
  3. Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
  4. Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
  5. Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  6. Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.

Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass die KMH Administration mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Hausrecht auf unserer Website.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anmerkung als Kommentar unpassend gefiltert/«zensiert» wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail oder kontakten uns per Menüpunkt «Impressum/Über Uns» über die verschiedenen dort angegebenen Social-Media-Kanäle.

DANKE FÜR IHR VERSTÄNDNIS.