Beschwerde 04 – beim deutschen Presserat über „STERN“ , Ausgabe 39/2019 vom 19.09.2019

04.
Beschwerde beim deutschen Presserat über „STERN“ , Ausgabe 39/2019 vom 19.09.2019, insbesondere die Seiten 33 und 34.

19.09.2019 Unser Blogtext über die Täuschung in der „STERN“-Ausgabe 39/2019
24.09.2019 12-seitige Beschwerde beim deutschen Presserat in Berlin eingereicht.
24.09.2019 Eingangsbestätigung per Mail vom dt. Presserat
25.09.2019 Eingangsbestätigung per Post vom dt. Presserat mit Datenschutzerklärung und Infoflyer-Faltblatt
28.09.2019 Mail an deutschen Presserat
28.11.2019
(03.12.2019)
Vorprüfungs-Bescheid des Presserats (2 Seiten) vom 28.11.2019
(Eingang: 03.12.2019)
06.12.2019 Einspruch (18 Seiten) nach § 5 Abs. 3 der Beschwerde-Ordnung des Presserates.
09.12.2019
(11.12.2019)
Eingangsbestätigung der Beschwerde nach § 5 Abs. 3 der Presserat-BO.
Termin bei Beschwerdeausschuss 1 am 17.03.2020
16.12.2019 Antrag auf Vorab-Klarstellung (3 Seiten) von 2 wichtigen Fragen.
08.01.2020 Antwort vom Presserat auf meinen Antrag auf Vorab-Klarstellung (Beachte: Diese Antwort erfolgte erst, als ich am 08.01.2020 6:43 per Mail an meinen Antrag vom 16.12.2019 erinnerte.
08.01.2020 Meine Replik an den Presserat
19.03.2020 Sammel-Info-Mail von Presserat (Sitzungsterminverschiebung wegen #CORONA)
20.05.2020
(13.06.2020)
Entscheidung des Beschwerdeausschuss 1
22.06.2020
(23.06.2020
Replik (4 Seiten) auf die Entscheidung des Beschwerdeausschuss 1
Fortsetzung folgt

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WICHTIG / GRUNDSÄTZLICHES:
Berücksichtigen Sie bitte, dass unsere Argumentation in den (Rundfunkrat-)Beschwerden im Haupt-Kern auf den Behauptungen basiert, die die offizielle Klima(folgen)forschung vor über 30 Jahren verwendet hatte, um die Gefährlichkeit der Erderwärmung zu begründen. Es wurde damals in den Jahren 1988 bis 1994 z.B. von der wissenschaftlichen Enquete-Kommission beim deutschen Bundestag behauptet, es gäbe einen natürlichen Treibhauseffekt, der eine Gleichgewichtstemperatur von global 15°C bewirken würde und die Gefährlichkeit der Erderwärmung daran zu erkennen sei, wieviel jeweils die aktuelle Globaltemperatur diesen natürlichen Treibhauseffekt von 15°C überschreiten würde. Diese stichhaltige Begründung konnte auch im Februar 2018 der Klimafolgenforscher Stefan Rahmstorf nicht entkräften. Diese Begründung ist auch bis heute in deutschen Schulbüchern zu finden und u.a. sogar auch im Buch „DER KLIMAWANDEL“ von Hans J. Schellnhuber und Stefan Rahmstorf und auch in Fachbüchern von Mojib Latif. Eine globale Energiebilanz-Gleichgewichtstemperatur von angeblich 15°C wird auch im aktuell-letzten wissenschaftlichen (5.) IPCC-Weltklimabericht 2013 behauptet. Bei Notwendigkeit können wir noch mehr Nachweise für diese Argumentation liefern, die Sie aber auch selbst im umfangreichen Blogtext über „Sven Plöger“ recherchieren können…

…Und auch noch mehr Motive und Hintergründe in diesem 25-minütigen Video:

Wichtige, im Video genannte Nachweislinks finden Sie in der Infobox zum Video

Letztmalig optimiert/ergänzt am Montag, 29. Mai 2023, 22:32 by Klimamanifest

Kommentar Disclaimer (Stand: 15.09.2025)

Klimamanifest-von-Heiligenroth 

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