….mit besonderer Empfehlung des Bundesverfassungsgerichtes:
Leider (FAST) KEIN WITZ, denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte wirklich in
dem Klimaschutzgesetz-Urteil dreimal geschrieben, es wäre nach Art. 20a GG “Staatsziel”, den “Klimawandel ANZUHALTEN“. Also nicht “aufhalten”, sondern wörtlich: ANHALTEN.
Deshalb: Es kommt für den (un-)möglichen Posten des Bundesklimawandelministers nur EINER in Frage: CHUCK NORRIS !!
Auch das folgende Screenshot-Zitat aus der FAZ vom 05.05.2021, was wortwörtlich im Bundesverfassungsgerichtsurteil bei Textziffer 149 zu finden ist, ist sehr bedenklich, weil es die unverbrüchlichen Grundrechte aus dem Grundgesetz in einen Vorbehalt einer angeblich-existierenden, international-begründeten Klimaschutz-Notwendigkeit stellt:
Auch diese Recherche aus dem Jahr 2007(!) bis 2016 (Greenpeace) beachten:
Sie erkennen daran: Der Gesetzgeber in Berlin hat schon früher in bedenklicher Weise den Artikel 20a des Grundgesetzes verwendet/benutzt, um die Einschränkung von Grundrechten zu rechtfertigen. Auch das EEG diente jahrelang als Vorwand für solche Grundrechtseingriffe, ohne dass diese Grundrechtseingriffe wirklich von der Öffentlichkeit bemerkt, geschweige denn, thematisiert oder kritisiert worden wären. Denn – genau wie heutzutage (Mai 2021) – passieren diese Grundrechtseingriffe unter dem Vorwand einer angeblich “guten Sache”…. AUFWACHEN, es wird Zeit AUFZUWACHEN !!
Erstveröffentlichung am 07.05.2021, 09Uhr25
Letztmalig optimiert/ergänzt am 07.05.2021, 10Uhr11
Letztmalig optimiert/ergänzt am Montag, 29. Mai 2023, 19:31 by Klimamanifest