….mit besonderer Empfehlung des Bundesverfassungsgerichtes:

Leider (FAST) KEIN WITZ, denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte wirklich in
dem Klimaschutzgesetz-Urteil dreimal geschrieben, es wäre nach Art. 20a GG „Staatsziel“, den „Klimawandel ANZUHALTEN„. Also nicht „aufhalten“, sondern wörtlich: ANHALTEN.

Deshalb: Es kommt für den (un-)möglichen Posten des Bundesklimawandelministers nur EINER in Frage: CHUCK NORRIS !!
Auch das folgende Screenshot-Zitat aus der FAZ vom 05.05.2021, was wortwörtlich im Bundesverfassungsgerichtsurteil bei Textziffer 149 zu finden ist, ist sehr bedenklich, weil es die unverbrüchlichen Grundrechte aus dem Grundgesetz in einen Vorbehalt einer angeblich-existierenden, international-begründeten Klimaschutz-Notwendigkeit stellt:

Auch diese Recherche aus dem Jahr 2007(!) bis 2016 (Greenpeace) beachten:
Sie erkennen daran: Der Gesetzgeber in Berlin hat schon früher in bedenklicher Weise den Artikel 20a des Grundgesetzes verwendet/benutzt, um die Einschränkung von Grundrechten zu rechtfertigen. Auch das EEG diente jahrelang als Vorwand für solche Grundrechtseingriffe, ohne dass diese Grundrechtseingriffe wirklich von der Öffentlichkeit bemerkt, geschweige denn, thematisiert oder kritisiert worden wären. Denn – genau wie heutzutage (Mai 2021) – passieren diese Grundrechtseingriffe unter dem Vorwand einer angeblich „guten Sache“…. AUFWACHEN, es wird Zeit AUFZUWACHEN !!
Erstveröffentlichung am 07.05.2021, 09Uhr25
Letztmalig optimiert/ergänzt am 07.05.2021, 10Uhr11
Letztmalig optimiert/ergänzt am Montag, 29. Mai 2023, 19:31 by Klimamanifest
Kommentar Disclaimer (Stand: 15.09.2025)
Klimamanifest-von-Heiligenroth
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
- Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
- Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
- Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
- Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
- Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
- Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.
Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass die KMH Administration mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Hausrecht auf unserer Website.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anmerkung als Kommentar unpassend gefiltert/«zensiert» wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail oder kontakten uns per Menüpunkt «Impressum/Über Uns» über die verschiedenen dort angegebenen Social-Media-Kanäle.
DANKE FÜR IHR VERSTÄNDNIS.

