Beschwerde 16 – Schweizer Presserat („TAGESANZEIGER“, „BASLER ZEITUNG“ vom 12.12.2020)

16.
Beschwerde vom 02.03.2021 an den Schweizer Presserat wegen „TAGESANZEIGER“ (12.12.2020, Seite 48), „BASLER ZEITUNG“ (12.12.2020, Seite 14) „Die Erderwärmung ist unkorrigierbar“ von Martin Läubli)

INFO Webseite des Schweizer Presserates und dort wichtige Info-Seiten:
Journalisten-Richtlinien    Geschäftsreglement    Geschäftsstelle
12.12.2020
(01.09.2021)
Mail vom 12.12.2020 an die „Redaktion der BAZ“
(Hinweis: Diese „Beschwerde-Mail“ wurde in der 12-seitigen Beschwerde an den Schweizer Presserat vom 02.03.2021 nicht explizit erwähnt.)
02.03.2021
(17.03.2021)
Beschwerde (.pdf, 12 Seiten) an Schweizer Presserat.
16.03.2021
(17.03.2021)
Schreiben des Schweizer Presserates an die TX-Group mit der Bitte um Stellungnahme (Frist bis 20.04.2021)
03.05.2021 Schweizer Presserat teilt am 03.05.2021 auf Anfrage mit, dass die Stellungnahmefrist bis 24.05.2021 verlängert worden ist. Meine Replik fällt entsprechend „klarstellend“ aus.
10.05.2021 Mail an Schweizer Presserat (an Susan Boos) mit vier präzisen Fragen!
10.05.2021 Eingangsbestätigung per Mail von Susan Boos mit Hinweis auf die Verantwortlichkeit der Geschäftsstelle des Schweizer Presserates incl. meiner kurzen Replik.
16.05.2021 Mail an Schweizer Presserat (Markus Spillmann, etc.) mit der Bitte, endlich bis Pfingsten (23.05.2021) die 4 Fragen zu beantworten.
18.05.2021
(19.05.2021)
Schreiben vom Schweizer Presserat (Ursina Wey), die nun eigenmächtig versucht, die Bescheidung meiner Beschwerde auf sich selbst zu lenken. Aber endlich: Schriftsatz enthält auch ein erstes Stellungnahme-Schreiben (4 Seiten) der TX.Group bzw. von der dortigen Juristin Leonie Balmer. Darauf werde ich in den nächsten Tagen (bis nach Pfingsten) noch argumentiv gesondert eingehen.
19.05.2021 Mail an Schweizer Presserat (Markus Spillmann, etc.) mit weiteren 4 präzisen Fragen über die immer offensichtlich-werdene Befangenheit der Ursina Wey.
03.05.2021
19.05.2021
Auf einen Blick: die 4 und 4 = 8 Fragen an den Schweizer Presserat !!
20.05.2021 Mail von Schweizer Presserat (Ursina Wey), wo wiedermal von der Juristin die Beantwortung meiner 8 Fragen  in kafkaesker Weise ausgewichen wird.
20.05.2021 Mail an Schweizer Presserat (Markus Spillmann, etc.) über die Befangenheit der der GF Ursina Wey und mein erneuter Antrag endlich die 8 Fragen zu beantworten.
20.05.2021 Ergänzung: Mein vorläufiger formaljuristischer ergänzender Hinweis:
Da sich die Rechtsabteilung der TX.Group bei der angeblich „erstreckten Frist“ offensichtlich nur auf das „Schreiben vom 16.03.2021“ berufen kann, was aber eine Frist „bis 20.04.2021“ ausweist, muss man zu der formaljuristischen Bewertung gelangen, dass das Stellungnahme-Schreiben vom 10.05.2021 der TX.Group definitiv VERSPÄTET ist und damit unbeachtlich/NICHTIG ist. Die beiden Juristinnen Wey und Balmer scheinen sich in ihrem „Klimawandel-Filz“ wohl  sehr sicher gefühlt zu haben.
21.05.2021 Mail an Schweizer Presserat (Markus Spillmann, etc.) über die formaljuristische Problematik, dass der Schriftsatz der TX.Group vom 10.05.2021 als VERSPÄTET zu bewerten ist.
21.05.2021 Ergänzender Hinweis:
Im 4-seitigen Antwortschreiben vom 10.05.2021 der Leonie Balmer von der TX.Group werden unter römisch „I. Formelles“ und dort unter Punkt 1 bis 5 juristische Formalien erwähnt. Dort hätte auch die Einhaltung der gesetzten Frist wahrheitsgemäss erwähnt werden müssen. Dort steht aber nix zur Einhaltung der Frist. Stattdessen wurde nur im allerersten Satz des Schreibens,  im Einleitungssatz, eine „erstreckte Frist“ mit Bezug auf das „Schreiben vom 16.03.2021“ erwähnt. Und im Schreiben vom 16.03.2021 ist eine „Frist bis 20.04.2021“ gesetzt. Demnach ist das Schreiben der TX.Group vom 10.05.2021 definitiv verspätet. Leonie Balmer hätte in Ihrem Schreiben vom 10.05.2021 unter „I. Formelles“ auch die angebliche Fristverlängerung bis 24.05.2021 erwähnen müssen. Hat sie aber nicht, womöglich deshalb, weil diese Fristverlängerung garnicht existiert hat.
14.06.2021 Mail an Schweizer Presserat (Markus Spillmann etc.) mit Anfrage über den „Stand der Dinge“, nachdem am gestrigen Sonntag, 13.06.2021 in der Schweiz das CO2-Gesetz bei der Volksabstimmung an der Urne gescheitert ist.
15.07.2021
(18.07.2021)
Mail an Schweizer Presserat (Martina Fehr etc.) – Martina Fehr ist seit April(!) 2021 neue Präsidentin des Stiftungsrates, wie mittlerweile zu erfahren war.
16.07.2021
(18.07.2021)
Mail von Martina Fehr (Stiftungsrat des Schweizer Presserates)
16.07.2021
(18.07.2021)
Mail an Schweizer Presserat (Martina Fehr etc.)
02.08.2021
(05.08.2021)
Schreiben (eine Seite) vom Schweizer Presserat (Susan Boos)
04.08.2021
(05.08.2021)
11-seitige Replik (Einschreiben/Mail) an Schweizer Presserat
23.08.2021
(26.08.2021
Stellungnahme 56/2021 des Schweizer-Presserates vom 23.08.2021 (5 Seiten)
(Von R.H. gelb-markiert sind DIE Text-Stellen, die in der nachfolgenden Replik vom 26.08.2021 im Besonderen beanstandet werden.)
26.08.2021 Email vom 26.08.2021, 7:31 an Schweizer Presserat  (mit der Unterlassungs-Aufforderung, die fehlerhafte Stellungnahme 56/2021 u.a. wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Rainer Hoffmann auf der Webseite des Schweizer Presserates mit den fehlerhaften Behauptungen zu veröffentlichen.
26.08.2021 Replik vom 23.08.2021 (11 Seiten) per Mail und per Einschreiben an Schweizer Presserat.
27.08.2021 Email an Schweizer Presserat wegen der unwahren Behauptung in der Stellungnahme 56/2021 vom 23.08.2021, ich hätte im Vorfeld der Beschwerde bei den Pressevertretern angeblich kein „Berichtigungs-Gesuch“ gestellt.
28.08.2021
(29.08.2021)
Meine klarstellende Antwort auf wichtige Community-Anfrage zum angeblich nicht-gestellten „Berichtigungs-Gesuch“ !!
29.08.2021 Schweizer Presserat veröffentlicht am 29.08.2021 die Beschwerde 56/2021 im Internet:
Der Name des BF wurde durch „X.“ ersetzt und das korrekte Datum der Stellungnahme „23.08.2021“ wurde in der Internet-Veröffentlichung NICHT erwähnt, stattdessen nur das „Verfasst“-Datum „03.08.2021“, womit vom Schweizer Presserat vertuscht wird, dass seit dem 04.08.2021 ein schriftlicher Befangenheitsantrag gegen die Geschäftsführerein Ursina Wey vorgelegen hatte, der vom Schweizer Presserat mit Wissen vorsätzlich unbearbeitet blieb. Wer kennt einen guten Medienrecht-Anwalt, der Klage gegen die Basler Zeitung/Tagesanzeiger und/oder den Schweizer Presserat einreicht?
30.08.2021 Mail an Martina Fehr (Stiftungsrat des Schweizer Presserates) mit der konkrete Frage, ob sie das Fehlen des korrekten Datums („23.08.2021“) bei der Stellungnahme 56/2021 auf der Webseite des Schweizer Presserates duldet?
(Eine automatische Lesebestätigung für den Erhalt dieser obigen Mail liegt vor.)
01.09.2021
(ab 7Uhr)
Veröffentlichung Blogtext: „Prinzip Täuschen durch Weglassen: auch beim Schweizer Presserat
Fortsetzung folgt !!

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WICHTIG / GRUNDSÄTZLICHES:
Berücksichtigen Sie bitte, dass unsere Argumentation in den (Rundfunkrat-)Beschwerden im Haupt-Kern auf den Behauptungen basiert, die die offizielle Klima(folgen)forschung vor über 30 Jahren selbst verwendet hatte, um die Gefährlichkeit der Erderwärmung zu begründen. Es wurde damals in den Jahren 1988 bis 1994 z.B. von der wissenschaftlichen Enquete-Kommission beim deutschen Bundestag behauptet, es gäbe einen natürlichen Treibhauseffekt, der eine Gleichgewichtstemperatur von global 15°C bewirken würde und die Gefährlichkeit der Erderwärmung daran zu erkennen sei, wieviel jeweils die aktuelle Globaltemperatur diesen natürlichen Treibhauseffekt von 15°C überschreiten würde. Diese stichhaltige Begründung konnte auch im Februar 2018 der Klimafolgenforscher Stefan Rahmstorf nicht entkräften. Diese Begründung ist auch bis heute in deutschen Schulbüchern zu finden und u.a. sogar auch im Buch „DER KLIMAWANDEL“ von Hans J. Schellnhuber und Stefan Rahmstorf und auch in Fachbüchern von Mojib Latif. Eine globale Energiebilanz-Gleichgewichtstemperatur von angeblich 15°C wird auch im aktuell-letzten wissenschaftlichen (5.) IPCC-Weltklimabericht 2013 behauptet. Bei Notwendigkeit können wir noch mehr Nachweise für diese Argumentation liefern, die Sie aber auch selbst im umfangreichen Blogtext über „Sven Plöger“ recherchieren können…

…Und auch noch mehr Motive und Hintergründe in diesem 25-minütigen Video:

 

Wichtige, im Video genannte Nachweislinks finden Sie in der Infobox zum Video

Letztmalig optimiert/ergänzt am Sonntag, 24. September 2023, 10:12 by Klimamanifest