SRG-Ombudsmann @BlumRoger muss sich korrigieren: Beschwerde über “DER KLIMAFORSCHER” wurde NICHT VERSPÄTET eingereicht !!

Update vom 09.09.2019, 20Uhr10:
Kurz: Die Beschwerde von Wolfgang V. wurde nachträglich vom SRG-Ombudsmann Roger Blum nun doch für “fristgemäss” erklärt., mehr hier und nun auch mit Kommentar von Wolfgang V.

Ein uns bis dato nicht-bekannter Schweizer Fernsehzuschauer hat uns am 03. September 2019 den folgenden Schriftverkehr zugeschickt, wo er sich am 12.08.2019 beim SRG-Ombudsmann Roger Blum darüber beschwert, dass in der SRF “REPORTER”-Sendung “DER KLIMAFORSCHER” (Erst-Sendung bereits am 02.09.2018, 22:25 auf SRF1) wichtige Informationen weggelassen worden sind, über die das Schweizer-Fernsehen aber nachweislich Kenntnis hatte. Seine schriftliche Beschwerde vom 12.08.2019 bezog sich argumentativ auch auf unser Video vom 30.06.2019, in dem wir dokumentiert hatten, dass das informierte deutschsprachige Schweizer Fernsehen (SRF) eine sehr wichtige Information aus den Dreharbeiten zu der Reportage “DER KLIMAFORSCHER” mit Wissen verschweigt:

 

Das Beschwerde-Schreiben des SRF-Zuschauers vom 12.08.2019, wo die Fakten sehr gut beschrieben werden,  können Sie nachfolgend lesen:

Geschwärzte Stellen von www.klimamanifest.ch anonymisiert

Wichtig, beachten Sie, dass der Beschwerdeführer Wolfgang V. kein konkretes Sendedatum angibt, wann die Sendung “DER KLIMAFORSCHER” aktuell ausgestrahlt worden ist.

Dazu muss man wissen: Der SRG-Ombudsmann Roger Blum  war bereits durch drei einschlägige Beschwerden im Jahr 2018 über diese wichtige Argumentation informiert gewesen, die vom Schweizer Fernsehen verhement bis heute verschwiegen wird:


Ein Klick auf die drei [#…..] dokumentiert jeweils meine Beschwerde beim Ombudsmann der SRG. Es wurden dazu sogar auch verständlichen Grafik-Schaubilder von der SRG in der Veröffentlichung miteingebunden. Sehr lobenswert.

Roger Blum liess sich dabei im Rahmen der Beschwerde #5568 zu der folgenden Behauptung in seiner Antwort hinreissen, die faktisch definitiv FALSCH ist und die deutlich macht, dass Ombudsmann Roger Blum die wichtige Argumentation nicht versteht oder nicht verstehen will/darf, denn meine Argumentation basiert zu 100% auf den Behauptungen der Klimaforscher:

Auszug aus Beschwerde-Antwort #5568, rot- und hellbau-Markierung und Schwärzung durch www.klimamanifest.ch

Roger Blum soll doch auch mal konkret sagen, welche “gewisse Einsichten” mir denn fehlen würden. Wir haben ihn mehrfach zu einem persönlichen Gespräch gebeten, wo er sich uns erklären kann und wir unsere Argumente verdeutlichen können. Blum lehnte bis heute ein Gespräch ab.

In einer früheren Beschwerde #5083 aus dem Jahr 2017 liess sich Roger Blum sogar zu folgender diskriminierender Behauptung hinreissen:

Auszug aus Beschwerde-Antwort #5083, rot-Markierung durch www.klimamanifest.ch

Der Ombudsmann Roger Blum argumentierte dann in seinem aktuellen Antwort-Schreiben vom 20.08.2019 an Wolfgang V. mit “Art. 92 Abs. 1 RTVG“, wonach die “20-Tage-Frist” für eine Beschwerde nach TV-Ausstrahlung der Sendung “DER KLIMAFORSCHER” angeblich bereits abgelaufen sei und er bezieht sich dabei auf das Austrahlungsdatum “07.07.2019”:

Geschwärzte Stellen von www.klimamanifest.ch anonymisiert

So nebenbei: Korrekt ist es übrigens der Art. 92 Abs. 2 RTVG” , wo die Beschwerdefrist von “20 Tagen” zu finden und nachzulesen ist und eben nicht “Abs. 1”:

Rot-Unterstreichung und roter Pfeil von www.klimamanifest.ch

Aber nun zur Sache:
Denn der Ombudsmann Roger Blum hat nun ein grosses “Problem”, denn die SRF1 “REPORTER” Sendung “DER KLIMAFORSCHER” wurde zuletzt am Dienstag, 30.07.2019 um 23:55 auf 3SAT ausgestrahlt:

Screenshot von www.20minuten.ch vom 30.07.2019

Auch die 3SAT-Webseite (Aufruf und archiviert am 05.09.2019, 08:15) zeugt noch heute von dieser Ausstrahlung auf 3SAT am 30.07.2019 von der vom SRF produzierten Sendung “DER KLIMAFORSCHER”:

Zwei rote Pfeile von www.klimamanifest.ch im Screenshot hinzugefügt

Das bedeutet: Die Beschwerdefrist von “20 Tagen” war am 12.08.2019 bei Einreichung der Beschwerde von Wolgang V. definitiv nicht abgelaufen, weil die SRF-Sendung “DER KLIMAFORSCHER” am 30.07.2019 auf 3SAT zuletzt ausgestrahlt worden ist und die gleichen “Weglassungen” enthält, die der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vom 12.08.2019 bemängelt hatte. Die Sendungen sind inhaltlich gleich, lediglich die in Schweizerdeutsch gesprochenen Passagen wurden bei der 3SAT-Version ins Hochdeutsche simultan übersetzt. Ansonsten ist die SRF-Version mit der 3SAT-Version von “DER KLIMAFORSCHER” identisch. Da es bei 3SAT keine eigene Beschwerde-Instanz gibt, sondern etwaige Beschwerden immer an die verantwortlichen “Ursprungs”-Sender verwiesen werden, ist diese Ausstrahlung auf 3SAT am 30.07.2019 für die Beschwerde von Wolfgang V. definitiv für das SRF bzw. SRG bedeutsam und relevant.

An diesem Sachverhalt zeigt sich erneut und eklatant das perfide Prozèdère bei den öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten TV-Sendern, egal ob in Deutschland oder auch in Österreich und in der Schweiz:  Auch bei Folge-Ausstrahlungen von solchen Dokumentation werden die Fehler, die in Beschwerden über solche TV-Sendungen vorgetragen werden, einfach  1:1 erneut gesendet und ausgestrahlt, ohne Hinweis, ohne Kommentar für den TV-Zuschauer. Denn jede wiederholte Ausstrahlung bedeutet ein zusätzliches Honorar für den Autor und Filmemacher und eine fehlerhafte Sendung mit Fehler-Hinweisen nachträglich zu versehen, bedeutet Zeit und zusätzliche Kosten für die Sender und die Filmemacher. Das will man vermeiden, egal, auch wenn zusätzlich die ach-so-wichtige Glaubwürdigkeit der Journalisten darunter leidet. Daran erkennen Sie: Auch öffentlich-rechtlichen und hochgelobten und von der eigenen Glaubwürdigkeit geleiteten Filmemacher sind letztendlich finanziell vom Honorar getrieben und erst ganz zum Schluss vom Erhalt der eigenen Glaubwürdigkeit.

Weitere Frage, die sich stellt: Wie kann sich eigentlich ein Zuschauer heute (05.09.2019) beschweren, der sich auf Fehler bezieht, die er in einer Youtube-Veröffentlichung des SRF erst heute auf Youtube gesichtet hatte? Denn z.B. die Kommentarfunktion auf Youtube hat das SRF für diesen Filmbericht über Thomas Stocker abgeschaltet:

 

In diesem Zusammenhang sollten Sie auch den Mail-Schriftverkehr zwischen Wolfgang V. und der SRG-Ombudsstelle gelesen haben:

Geschwärzte Stellen von www.klimamanifest.ch anonymisiert

Wenn Roger Blum in seiner Mail vom 27. August 2019, 16:59 sagt:

Sie können aber gerne eine Beanstandung einreichen, die sich auf eine Sendung bezieht, die innerhalb der Frist liegt.

dann ist 1. festzustellen, dass die Ausstrahlung von “DER KLIMAFORSCHER” auf 3SAT am 30.07.2019 definitiv innerhalb der Beschwerde-Frist von “20-Tagen” gelegen hat und dann sollte 2. das für jeden TV-Zuschauer eine Aufforderung sein, eine Beschwerde bei der SRG-Ombudstelle einzureichen, und zwar bei jeder SRF-Sendung, wo über das Thema angeblich “Gefährlicher Klimawandel” berichtet wird und wo die wichtigen Fakten über die Relevanz von Globalen Absoluttemperaturen und menschgemachten Treibhauseffekt weiterhin vom SRF verschwiegen werden.

Recherchieren Sie in diesem Zusammenhang für eine solche Beschwerde auch über die aktuell laufenden Beschwerden über die “ARD-Wetterjournalisten” Sven Plöger, Tim Staeger und Thomas Ranft und holen Sie sich die die wichtigen Argumentationshilfen von unserer Info-Webseite !!

Deshalb abschliessend unsere beiden Forderungen an die SRG-Ombudsstelle und die SRG grundsätzlich:

1.
Die Beschwerde von Wolfgang V. vom 12.08.2019 ist nachträglich vom SRG-Ombudsmann zuzulassen und zu bearbeiten

und
2.
Der Wortlaut im Gesetzestextes von Art. 92 Abs. 2 RTVG mit der Beschwerdefrist ist dringend zu reformieren und dabei sind die neuen Verbreitungswege der öffentlich-rechtlichen TV-Sender, insbesondere über das Internet, zu berücksichtigen.

Noch ein “Schmankerl” zum Schluss: In der Beschwerde-Antwort zu #5603 hat Roger Blum die 2°C-Begrenzung der Erderwärmung  mit Prozent-Angaben als “Fakt” bezeichnet:

Auszug aus Beschwerde-Antwort #5603, rot-Markierung durch www.klimamanifest.ch

Roger Blum hat sich für diesen peinlichen Fehler in seiner Beschwerdeantwort #5603 später über Twitter entschuldigt.

Roger Blum gibt übrigens seine Position als Ombudsmann zum 01.04.2020 auf.


Update vom 09.09.2019, 20Uhr10:
Kurz: Die Beschwerde von Wolfgang V. wurde nun nachträglich vom SRG-Ombudsmann Roger Blum für nun doch für “fristgemäss” erklärt. Allerdings mit einer anderen Begründung, als im obigen Blogtext von uns argumentativ vorgelegt, aber der Reihe nach:

SRG-Ombudsmann Roger Blum wurde am 05.09.2019 per Twitter über unseren kritischen Blogtext informiert:

Wolfgang V. schickt an den Ombudsmann auch zusätzlich am 05.09.2019 ein Einschreiben:

Geschwärzte Stellen von www.klimamanifest.ch anonymisiert

Bereits am Montag, 09.09.2019 um 09:15 erreichte sowohl Wolfgang V., als auch uns die folgende Mail von Roger Blum:

Geschwärzte Stellen von www.klimamanifest.ch anonymisiert

Grundsätzlich erfreut über diese positive Nachricht, kann es eigentlich nicht sein, dass ausgestrahlte SRF-Sendungen auf 3SAT nicht beschwerde-möglich sein sollen:

Geschwärzte Stellen von www.klimamanifest.ch anonymisiert

Roger Blum antwortete prompt:

Geschwärzte Stellen von www.klimamanifest.ch anonymisiert

Der Beschwerdeführer Wolfgang V. kommentiert den Erfolg der nachträglichen Zulassung der Beschwerde und die Begründungen von Roger Blum wie folgt…

Geschwärzte Stellen von www.klimamanifest.ch anonymisiert

Wir halten Sie in diesem Blog über den Fortgang dieser Beschwerden und den weiteren Schriftverkehr auf dem laufenden, dazu den Menüpunkt “Beschwerden” und dort die #03 aufrufen:
 

Erstveröffentlichung am 05.09.2019, 15Uhr00
Letztmalig optimiert/ergänzt am 26.09.2019, 08Uhr20

Letztmalig optimiert/ergänzt am Freitag, 11. August 2023, 08:12 by Klimamanifest