Vorab-Hinweis: Wer den Hintergrund, das Motiv und die Vorgeschichte über die am 02.03.2021 beim Schweizer Presserat eingereichten Beschwerde (noch) nicht kennt, sollte zuerst in der Chronologie auf der Webseite der 16. Beschwerde recherchieren. Der nun folgende kritische Blogtext setzt erst mit der schriftlichen Stellungnahme 56/2021 des Schweizer Presserates vom 23.08.2021 ein…also Ende August 2021. Hier auch ein A4-Flyer, der die mediale Täuschung in aller Kürze erklärt. |
Der folgende aktuelle Screenshot vom 31.08.2021 von der Webseite des Schweizer Presserates mit dem „Verfasst“-Datum vom „03.08.2021“ beweist,…
Prinzip „Täuschen durch Weglassen“: Auch beim Schweizer @PresseratCH !! weiterlesen