Schlagwort-Archive: Uno-Meteorologen

Unterstützung für UBI-Beschwerde gegen SRF „TAGESSCHAU“

Wichtiger Aufruf speziell für Schweizer Unterstützer des KLIMAMANIFEST-VON-HEILIGENROTH !!

Wir wenden uns an Sie, weil wir Ihre konkrete Unterstützung bei einer Beschwerde benötigen, bei der die SRF „TAGESSCHAU“ am 03.12.2014 die TV-Zuschauer unseres Erachtens falsch und unwahr informiert hatte.

Es geht um diesen Bericht in der SRF „TAGESSCHAU“ am 03.12.2014, den Sie in dem folgenden Video sich anschauen können:

Und dort insbesondere um diese unseres Erachtens irreführende und auch unwahre Behauptung der SRF-Journalistin Alexandra Gubser:

„Monsunartige Schauer, Tornados, Hitzewellen. Der Wetterbericht [für den 07.08.2050], den die ARD für die Klimakonferenz in PERU realisiert hat, ist KEINE FIKTION, sondern basiert auf den Berechnungen der UNO-Meteorologen.“

Unsere Kritik „im Kern“: Es wurde dem Zuschauer am 03.12.2014 mit der obigen Behauptung der fälschliche Eindruck vermittelt, angebliche UNO-Meteorologen wären mittlerweile so kompetent und in der Lage, bereits im Jahr 2014 das Wetter im Jahr 2050, genauer: am 07.08.2050, – also in ca. 36 Jahren -, konkret vorhersagen zu können. Denn es wurde von der SRF „TAGESSCHAU“ ja wortwörtlich behauptet,

der ARD-Wetterbericht [für den 07.08.2050] sei „KEINE FIKTION“ und basiere auf „Berechnung der Uno-Meteorologen“.

Zusätzlich stellt sich auch die Frage: Wer sind eigentlich „die UNO-Meteorologen„? Kennen Sie Namen irgendeines „UNO-Meteorologen„? Gibt es überhaupt „UNO-Meteorologen„? Warum nennt Alexandra Gubser in Ihrem SRF TV-Bericht keine konkreten Namen der „UNO-Meterologen„?

Wir hoffen, dass Sie unsere Kritik an der obigen Behauptung der SRF „TAGESSCHAU“ vollends nachvollziehen können, denn wir hatten ja dieses dubiose „ARD-Wettervideo mit Sven Plöger für den 07.08.2050“ bereits in unserem 110-minütigen Video vom 24.11.2014 (ab Minute 92) kritisch thematisiert.

Wir hatten am 11.02.2015 eine ablehnende Beschwerdeantwort der SRF-Ombudsstelle erhalten. Die SRF-Ombudsstelle begründete die Ablehnung unserer Beschwerde im Kern damit, dass der TV-Zuschauer angeblich wüsste, daß es sich bei dem Wetterbericht der ARD für den 07.08.2050 um eine „fiktive Spielerei“ handeln würde. Merkwürdig, diese Argumentation der SRF-Ombudsstelle, denn Alexandra Gubser hatte ja am 03.12.2014 wortwörtlich behauptet, der Wetterbericht für den 07.08.2050 sei ja eben „keine Fiktion„. Durch die Antwort der Ombudsstelle hatte sich auch unsere Vermutung bestätigt, dass die angeblichen „Berechnungen der UNO-Meteorologen“ nicht vorgelegt werden konnten und dass die „Berechnungen der UNO-Meteorologen“ in Wirklichkeit nicht existieren. Daraufhin haben wir fristgemäss am 04.03.2015 eine 45-seitige Beschwerde an die UBI, Bern eingereicht. Der vollständige Wortlaut der ablehnenden Argumentation der SRF-Ombudsstelle vom 11.02.2015 findet sich übrigens auf den Seiten 34 bis 44 unserer 45-seitigen Beschwerde.

Es erreichte uns daraufhin am Mittwoch, 11.03.2015 eine erste Antwort von der UBI, die uns u.a. mitteilt, wir sollen doch „zur Sicherheit“ bis zum 23.03.2015 mindestens 20 Namen von Schweizer Personen benennen, die unsere Beschwerde unterstützen, damit wir auf jeden Fall die Voraussetzungen einer sog. Popularbeschwerde nach Art. 94 Abs 2 und 3 RTVG erfüllen.

Deshalb unsere heutige Bitte an alle Schweizer: Wenn Sie unsere UBI-Beschwerde vom 04.03.2015 unterstützen wollen und die Notwendigkeit unserer Beschwerde erkennen, füllen Sie bitte das verlinkte Beschwerdeformular mit Ihren Personalien und Ihrer Unterschrift aus und senden uns das Formular bis spätestens Freitag, den 20.03.2015 (Eingang bei uns) per Post an uns zurück, damit wir am Samstag, den 21.03.2015 die Original-Formulare mit den mindestens 20 Unterschriften an die UBI versenden können.

Vergessen Sie dabei auch nicht, Ihre Freunde, Bekannten, Arbeitskollegen zu fragen, ob Sie auch unsere Beschwerde unterstützen wollen. Die ersten drei Unterstützer-Unterschriften liegen uns bereits per Post vor.

Noch aktuell ein Wort zum Sturm, der aktuell über Vanuatu hinweggefegt ist und der gerade die Medien „beherrscht“: Ist irgendjemand der Auffassung oder kann ein einziger angeblicher „UNO-Meteorologe“ den Beweis liefern, daß dieser Sturm über Vanuatu NICHT hinweggefegt wäre, wenn seit ca. 1850 menschengemachtes CO2 nicht in die Luft geblasen worden wäre?

Merkwürdig ist übrigens auch, dass die Beschwerdeantwort der SRF-Ombudstelle vom 11.02.2015 bis heute [Stand: 15.03.2015, 07Uhr] NICHT auf den Webseiten der SRF-Ombudsstelle veröffentlicht worden ist, wie es normaler Weise mit allen Antworten und Beschwerden geschieht. Korrektur: Seit dem 21.03.2015, 07Uhr04 haben wir bemerkt, dass unsere Beschwerde nun doch bei der SRF-Ombudsstelle online gestellt worden ist.

Update 21.03.2015, 06Uhr40:
DANKE DANKE DANKE !! An alle Unterstützer unserer UBI-Beschwerde: Wir haben bis Freitag, 20.03.2015, 13Uhr insgesamt 63 Unterschriften von Schweizer Bürgern erhalten, die unsere UBI-Beschwerde unterstützt haben. Wir hatten die UBI-Vorgabe der notwendigen 20 Unterschriften bereits nach 48 Stunden [am 17.03.2015] überschritten. Und die Unterstützung scheint immer noch nicht abzuebben, denn es sind noch weitere Unterschriften avisiert, die wir aber nun leider nicht mehr berücksichtigen können. Denn wir haben am 20.03.2015 unser Einschreiben mit den 63 Unterschriften an die UBI in Bern definitiv verschickt. Auf der nachfolgenden Liste können diejenigen sehen, die unsere Beschwerde mir Ihrer Unterschrift unterstützt haben, ob sie auch wirklich berücksichtigt worden sind. Die Liste ist anonymisiert, nur mit den Initialen der Unterstützer nach „Name“ [Nachname] alphabetisch-aufsteigend sortiert. Bild Anklicken, um zu vergrössern, Stand: 25.03.2015, 17Uhr00:

UBI_Beschwerde_63Unterstuetzer_Unterschriften_Stand20150325_2

Aber einige Unterstützer liessen es nicht nur einfach beim Rücksenden des Beschwerde-Formulars, sondern gaben für uns nebenbei auch noch ein paar unterstützende Kommentare ab, die wir nachfolgend beispielhaft ebenfalls veröffentlichen. Auch dafür HERZLICHEN DANK !!:

100_9885

Und das folgende Feedback ging noch am 24.03.2015 per Post zusammen mit weiteren Unterschriften bei uns ein:

100_9895
Wir halten Sie über den Fortgang unserer/Ihrer UBI-Beschwerde selbstverständlich weiterhin auf unseren Webseiten auf dem Laufenden. Beachten Sie dazu regelmässig unsere Nachrichten im „Laufband“, was auch anklickbar ist und/oder im Twitter-Widget, beides an der rechten Blog-Seite. Empfehlen Sie auch weiterhin in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis unseren Blog und unsere Recherchen auf unseren Webseiten mit der griffigen Domain www.klimamanifest.ch bzw. www.klimamanifest.de weiter.

Update 23.03.2015, 09Uhr25:
Der Eingang unseres Einschreibens vom 20.03.2015 mit den 63 Unterschriften wurde am 23.03.2015, 08Uhr27 durch post.ch im Postfach der UBI, Bern bestätigt:

UBI_Beschwerde_20150323_zugestellt_postCH

Update 26.03.2015, 09Uhr00:
Die UBI setzt uns mit der Kopie des Schreibens vom 24.03.2015 an SRG SSR darüber in Kenntnis, daß die UBI die „SRG SSR“ aufgefordert hat, an die UBI bis zum 07. Mai 2015 eine Kopie der von uns beanstandeten SRF „TAGESSCHAU“-Sendung vom 03.12.2014 zu zusenden. Es stellen sich für uns allerdings aufgrund des 1. Satzes des UBI-Schreibens vom 24.03.2015 zwei wichtige Fragen: 1., ob die UBI an die „SRG SSR“ sinnvoller Weise eine Farbkopie unserer 45-seitigen Beschwerdeschrift vom 04.03.2015 verschickt hat und 2., ob auch eine Kopie der DVD (siehe: Seite 45 von 45 unserer Beschwerde vom 04.03.2015) an die „SRG SSR“ verschickt worden ist:

UBI_Einschreiben_SRF_Tagesschau_Beschwerde_20150324_Kenntnis20150325_ano

Wir haben gestern am 25.03.2015 um 15:24 bei Herrn Dr. Pierre Rieder, UBI unsere beiden Fragen gestellt und Dr. Pierre Rieder hat gestern am 25.03.2015, 15:54 per Mail prompt unsere oben erwähnten Fragestellungen BEIDE mit einem „JA“ beantwortet !! Dann wäre das auch geklärt !! Wir halten unsere Unterstützer weiterhin über unsere Beschwerde auf dem laufenden…

Update 10.05.2015, 19Uhr45:
Am 09.05.2015 haben wir das folgende Schreiben der UBI vom 07.05.2015 erhalten:

UBI_20150507_Einschreiben_SRG_SSR_20141203_SRF_Tagesschau_ano
Schreiben der UBI vom 07.05.2015, anonymisiert mit schwarzen Balken durch KLIMAMANIFEST.CH

Der genaue Beratungstermin in Bern, bei dem Öffentlichkeit zugelassen ist, kann bei uns von den 98 Unterstützern unserer UBI-Beschwerde per Mail erfragt werden.

Dem obigen Schreiben war auch eine 8-seitige Stellungnahme der „SRG SSR“ vom 06.05.2015 zu unserer UBI-Beschwerde beigefügt, die wir nachfolgend ebenfalls im genauen Wortlaut öffentlich machen:

UBI_20150507_Einschreiben_Beschwerdeantwort_S1_SRG_SSR_20141203_SRF_Tagesschau_ano
8-seitiges Schreiben der SRG SSR vom 06.05.2015

Auf dieses Schreiben werden wir in Kürze ausführlich antworten. Infos erfolgen in diesem Blogtext.

Update 18.05.2015, 13Uhr25:
Wir haben am 16.05.2015 das nachfolgende, 20-seitige Schreiben an die UBI versandt, um die Stellungnahme der „SRG SSR“ vom 06.05.2015 zu erwidern und zu entkräften:

SRF_UBI_Beschwerde_20150516_S1_ano
Der Eingang bei der UBI unses Schreibens vom 16.05.2015 wurde am 18.05.2015 bestätigt:

Post_ch_Einschreiben_Ubi_20150516
Wir erinnern erneut daran: Der genaue Beratungstermin in Bern, bei dem Öffentlichkeit zugelassen ist, kann bei uns von den 98 Unterstützern unserer UBI-Beschwerde per Mail erfragt werden.

Wir berichten auch weiterhin über den Fortgang unser UBI-Beschwerde in diesem Blog.


Update 03.06.2015, 23Uhr00 und 04.06.2015, 09Uhr40:

Wir haben am 03.06.2015 das nachfolgende, 2-seitige Schreiben der SRG SSR vom 01.06.2015 erhalten, als Antwort auf unser Schreiben vom 16.05.2015:

UBI_SRF_SRG_SSR_20150601_ano
Wir fragen uns erneut, bei dieser Argumentation durch SRG SSR, was der gesendete und von uns kritisierte TV-Beitrag vom 03.12.2014, der nach dem erneuten Bekunden von SRG SSR vom 01.06.2015 „fiktionale Behauptungen“ enthalten hatte, dann eigentlich in einer auf Tatsachen basierenden Schweizer Nachrichten-Sendung zu suchen hatte ?

Lesen Sie auch unser Mail was wir erneut als Antwort an die UBI gesendet haben:

Ubi_SRF_Mail_an_UBI_20150603_ano

Wir erinnern erneut daran: Der genaue Beratungstermin in Bern, bei dem Öffentlichkeit zugelassen ist, kann bei uns von den 98 Unterstützern unserer UBI-Beschwerde per Mail erfragt werden.

Wir berichten auch weiterhin über den Fortgang unser UBI-Beschwerde in diesem Blog.


Update 05.06.2015, 23Uhr30:

Am Freitag, 05.06.2015 um 14Uhr15 hatte die öffentliche Anhörung der Beratung der UBI stattgefunden, an der wir mit insgesamt drei Unterstützern des „Klimamanifest-von-Heiligenroth“ teilgenommen haben: Unsere Beschwerde wurde mit 3:6 Stimmen abgelehnt. Bemerkenswert sind allerdings folgende Sachverhalte:

1.
Sowohl Präsidentin als auch Vize-Präsidentin der UBI haben sich FÜR unsere Beschwerde ausgesprochen.

2.
Jeder, der UBI-Mitglieder, der beabsichtigte GEGEN unsere Beschwerde zu stimmen, erklärte aber bei seinen Wortmeldungen gleichzeitig, dass er „Bauchschmerzen“ dabei hätte und/oder dass die Darstellung in der damaligen TAGESSCHAU-Sendung am 03.12.2014 wahrlich kritikwürdig gewesen sei.

3.
Die Einzigen beiden Gegenargumente, die gegen unsere Beschwerde erkennbar vorgebracht worden waren, waren:

a)
Die Kritik beträfe (angeblich) nur einen Nebenpunkt in dem kritisierten TAGESSCHAU-Beitrag.

b)
Der TV-Zuschauer hätte (angeblich) die Kompetenz, dass der TV-Zuschauer die „Fiktion“ des Wetterberichts für den 07.08.2050 erkennen könne, auch wenn in der TAGESSCHAU-Beitrag „unglücklich“ behauptet worden war, „der Wetterbericht für den 07.08.2050 wäre keine Fiktion und beruhe auf Berechnungen der UNO-Meteorlogen.“ Nur Präsident und Vizepräsidentin der UBI widersprachen sehr entschieden dieser Auffassung einiger UBI-Mitglieder.

4.
Es wurde öffentlich erwähnt, dass der SRF-Redaktionsleiter Marius Born seine damalige Zusicherung vom 23.12.2013 nicht eingehalten hatte, allerdings sagte die UBI, dass diese damalige Zusicherung nicht Gegenstand der Beschwerde sei.

Der schriftliche Entscheid über unsere Beschwerde wird demnächst auf der Webseite der UBI veröffentlicht werden. Wir werden in diesem Blog darüber informieren.


Update 13.06.2015, 09Uhr05:
Wir haben in der letzten Woche den schriftlichen „Kurzbescheid“ vom 08.06.2015 über unsere abgelehnte Beschwerde erhalten.

Am 08.06.2015 hat die UBI zusätzlich eine Online-Pressemitteilung über die Beratungen veröffentlicht. Unsere Beschwerde wird dabei wie folgt erwähnt:

UBI_Beschwerde_20150605_20150608_PM
Es ist festzustellen, daß die UBI unsere Kritik verkürzt darstellt, in dem sich die UBI lediglich über die kritisierten Worte „Keine Fiktion“ äußert. Korrekt und vollständig lautet der von uns kritisierte Halbsatz aber:

Der Wetterbericht [für den 07.08.2050]…ist KEINE FIKTION, sondern basiert auf den Berechnungen der UNO-Meteorologen.

Die behaupteten „Berechnungen der UNO-Meteorologen“ mit denen „KEINE FIKTION“ in der SRF TAGESSCHAU-Sendung am 03.12.2014 explizit begründet worden war, war auch ein wichtiger Bestandteil unserer Beschwerde, aber wurde von der UBI in der Pressemitteilung am 08.06.2015 vollends ausgeblendet. Denn wir hatten bereits am 04.12.2014 in unserer Beschwerde an den SRG OMBUDSMANN unter Punkt 5, 5.1. und 5.2. folgendes geschrieben, was der SRG-Ombudsmann auch in seinem Schreiben vom 09.12.2014 bestätigt hatte:

SRF_Beschwerde_Ombudsmann_20141204_Punkt5_rotMark
Rot-Markierungen nachträglich durch klimamanifest.ch hinzugefügt

Diese von uns geforderte Beantwortung dieser beiden wichtigen Fragestellungen der Punkte 5.1. und 5.2. wurde auch in unserer Beschwerdeschrift vom 04.03.2015 auf Seite 11 von 45 erwähnt und in unserer ergänzenden Beschwerdeschrift vom 16.05.2015 auf Seite 11 von 20 nochmals vorgetragen.

Zu diesem Punkt 5 mit den Fragestellungen zu 5.1. und 5.2. sagt hoffentlich die noch zu erhaltende schriftliche UBI-Stellungnahme etwas. Falls nicht, denken wir ernsthaft darüber nach, mit unserer Beschwerde noch vor das Bundesgericht zu ziehen.

Wir wären bei der Gelegenheit daran interessiert, zu erfahren, in wieweit wir mit (finanzieller) Unterstützung rechnen könnten, wenn wir mit unserer Beschwerde vor das Bundesgericht ziehen. Bitte senden Sie uns gerne dazu ein Mail mit Ihrer Einschätzung.

Der schriftliche Entscheid über unsere Beschwerde wird demnächst auf der Webseite der UBI veröffentlicht werden. Wir werden in diesem Blog darüber informieren.

Update 12.10.2015, 23Uhr30:
Wir haben Ende September 2015 den schriftlichen Entscheid unserer UBI-Beschwerde erhalten. Er ist auch seit dem 06.10.2015 online verfügbar, hier:

https://www.ubi.admin.ch/de/dokumentation_aktuelle_mitteilungen.htm
bzw.
https://www.ubi.admin.ch/x/b_707.pdf

Besonders kritikwürdig ist der Entscheid-Text im Abschnitt 6.9. auf der .pdf-Seite 8 von 9, wo es wörtlich heisst:

„Die Meinungsbildung des Publikums wurde damit aber nicht verfälscht. Aufgrund des Kontextes und seines Vorwissens konnte es eine zutreffende Einordnung des Wetterberichts für 2050 im Sinne eines möglichen Szenarios und nicht einer auch nur einigermassen genauen Wetterprognose vornehmen.“

Woher wissen denn die Verantwortlichen der UBI denn, was das „Vorwissen des Publikums“ ist??

Denn wir können bekanntlich unzählige Nachweise vorlegen, dass die Informationen über den angeblichen „Klimawandel“ in der Öffentlichkeit und beim Publikum nicht so vorliegen, wie es eigentlich notwendig wäre und die Meinungsbildung nicht so funktioniert, wie die Verantwortlichen der UBI es der Öffentlichkeit in ihrem Entscheid vorgaukeln.

Wir werden weiterhin über derartige Täuschungen der TV-Medien informieren.


Update am 23.12.2015, 17Uhr45

Im Buch von Roger Blum „Unseriöser Journalismus?“ wird auf Seite 224 bis 226 unsere Beschwerde erwähnt und von Roger Blum kommentiert:

Blum_Beschwerde_707b_UBI_2015
Auszug aus Seite 224 bis 226 von „Unseriöser Journalismus?“ von Roger Blum

Erstveröffentlichung am 15.03.2015, 07Uhr00
zuletzt optimiert/ergänzt am 02.12.2019, 10Uhr00